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VGH Bayern, 02.09.2020 - 11 CS 20.1438 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- BAYERN | RECHT
FeV § 7 Abs. 1 S. 2 u. Abs. 2, § 28 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 4 S. 1 Nr. 2 u. S. 2; RL2006/126/EG Art. 2 Abs. 1, Art. 7, Art. 12, Art. 15 S. 1
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis - rewis.io
Anordnung von Sofortvollzug- Feststellung der Inlandsungültigkeit der polnischen Fahrerlaubnis und Verpflichtung zur Vorlage des Führerscheins
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 28.05.2020 - B 1 S 20.451
- VGH Bayern, 02.09.2020 - 11 CS 20.1438
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 24.10.2019 - 3 B 26.19
Begründung eines Wohnsitzes erst kurz vor der Ausstellung eines Führerscheins und …
Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 11 CS 20.1438
Es ist allein Sache dieses Mitgliedstaates, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diejenigen Führerscheine zu ergreifen, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass ihre Inhaber die vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllten (BVerwG, B.v. 24.10.2019 - 3 B 26.19 - NJW 2020, 1600 Rn. 21 f. m.w.N.).Zu der eigenständigen Entscheidung, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein in seinem Hoheitsgebiet die Anerkennung zu versagen, ist ein Aufnahmemitgliedstaat jedoch befugt, wenn aufgrund von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass die unionsrechtlich vorgesehene Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes zum Zeitpunkt der Führerscheinausstellung nicht beachtet wurde (BVerwG, B.v. 24.10.2019 a.a.O. Rn. 23).
Dann können die Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats auch inländische Umstände zur Beurteilung der Frage heranziehen, ob die Wohnsitzvoraussetzung eingehalten ist (stRspr vgl. BVerwG, B.v. 24.10.2019 a.a.O. Rn. 25;… BayVGH, U.v. 4.3.2019 a.a.O. Rn. 20;… B.v. 12.1.2018 a.a.O. Rn. 10).
Dies gilt in besonderer Weise, wenn der Inhaber des Führerscheins gleichzeitig einen Wohnsitz in Deutschland beibehalten hat (BVerwG, B.v. 24.10.2019 a.a.O. Rn. 28).
Der Berechtigungsausschluss folgt bereits aus der Nichtbeachtung der den ordentlichen Wohnsitz betreffenden Vorschriften für sich, eines Verkehrsverstoßes oder sonstiger Voraussetzungen bedarf es nicht (vgl. BVerwG, B.v. 24.10.2019 - 3 B 26.19 - NJW 2020, 1600 Rn. 19, 34).
- EuGH, 09.07.2009 - C-445/08
Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie …
Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 11 CS 20.1438
Die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von durch EU-Mitgliedstaaten erteilten Fahrerlaubnissen gemäß Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG gilt nicht, wenn entweder Angaben im zugehörigen Führerschein oder andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen vorliegen, nach denen das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten wurde (…vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 - C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 62; B.v. 9.7.2009 - C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 51).Solche Informationen können insbesondere Angaben einer Einwohnermeldebehörde des Ausstellungsmitgliedstaats sein (EuGH, B.v. 9.7.2009 a.a.O. Rn. 61).
Die Erfüllung des Wohnsitzerfordernisses setzt insbesondere voraus, dass die aufgestellten Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis im Ausstellungsmitgliedstaat bestehen (vgl. EuGH B.v. 9.7.2009 - C-445/08 - Wierer - EuZW 2009, 735 Rn. 51;… BVerwG, U.v. 25.2.2010 - 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 Rn. 22).
- VGH Bayern, 12.01.2018 - 11 CS 17.1257
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 11 CS 20.1438
Dabei muss ein Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis aufgrund der vom Ausstellungsmitgliedstaat stammenden Informationen nicht bereits von vornherein abschließend erwiesen sein (…vgl. BayVGH, U.v. 4.3.2019 - 11 B 18.34 - juris Rn. 21 m.w.N.; B.v. 12.1.2018 - 11 CS 17.1257 - juris Rn. 10;… B.v. 23.1.2017 - 11 ZB 16.2458 - juris Rn. 12;… OVG NW, B.v. 9.1.2018 -16 B 534/17 - juris Rn. 14 ff. m.w.N).Dann können die Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats auch inländische Umstände zur Beurteilung der Frage heranziehen, ob die Wohnsitzvoraussetzung eingehalten ist (…stRspr vgl. BVerwG, B.v. 24.10.2019 a.a.O. Rn. 25;… BayVGH, U.v. 4.3.2019 a.a.O. Rn. 20; B.v. 12.1.2018 a.a.O. Rn. 10).
- VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 B 18.34
Wohnsitzerfordernis bei Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 11 CS 20.1438
Dabei muss ein Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis aufgrund der vom Ausstellungsmitgliedstaat stammenden Informationen nicht bereits von vornherein abschließend erwiesen sein (vgl. BayVGH, U.v. 4.3.2019 - 11 B 18.34 - juris Rn. 21 m.w.N.;… B.v. 12.1.2018 - 11 CS 17.1257 - juris Rn. 10;… B.v. 23.1.2017 - 11 ZB 16.2458 - juris Rn. 12;… OVG NW, B.v. 9.1.2018 -16 B 534/17 - juris Rn. 14 ff. m.w.N).Dann können die Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats auch inländische Umstände zur Beurteilung der Frage heranziehen, ob die Wohnsitzvoraussetzung eingehalten ist (…stRspr vgl. BVerwG, B.v. 24.10.2019 a.a.O. Rn. 25; BayVGH, U.v. 4.3.2019 a.a.O. Rn. 20;… B.v. 12.1.2018 a.a.O. Rn. 10).
- EuGH, 26.04.2012 - C-419/10
Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 11 CS 20.1438
b) Hieraus folgt zunächst, dass es dem Landratsamt nicht verwehrt war, der Frage nachzugehen, ob der Antragsteller bei der Verlängerung der polnischen Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, C1E, CE, D, DE, D1 und D1E am 28. August 2018 tatsächlich einen ordentlichen Wohnsitz von mindestens 185 Tagen im Jahr in Polen hatte (vgl. EuGH, U.v. 26.4.2012 - C-419/10, Hofmann - juris Rn. 90). - EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die …
Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 11 CS 20.1438
Die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von durch EU-Mitgliedstaaten erteilten Fahrerlaubnissen gemäß Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG gilt nicht, wenn entweder Angaben im zugehörigen Führerschein oder andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen vorliegen, nach denen das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten wurde (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 - C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 62;… B.v. 9.7.2009 - C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 51). - BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17
Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem …
Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 11 CS 20.1438
Diese Bestimmungen stehen mit Art. 2 Abs. 1, Art. 7 und Art. 12 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung, ABl EG Nr. L 403 S.18 - RL 2006/126/EG), insbesondere mit der Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine (mit der Folge der Anerkennung der dem Dokument zugrundeliegenden Fahrerlaubnis, vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2018 - 3 C 9.17 - BVerwGE 162, 308 Rn. 28), in Einklang. - BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 11 CS 20.1438
Die Erfüllung des Wohnsitzerfordernisses setzt insbesondere voraus, dass die aufgestellten Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis im Ausstellungsmitgliedstaat bestehen (…vgl. EuGH B.v. 9.7.2009 - C-445/08 - Wierer - EuZW 2009, 735 Rn. 51; BVerwG, U.v. 25.2.2010 - 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 Rn. 22). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2018 - 16 B 534/17
Anerkennungsfähigkeit der tschechischen Fahrerlaubnis i.R.d. sog. …
Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 11 CS 20.1438
Dabei muss ein Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis aufgrund der vom Ausstellungsmitgliedstaat stammenden Informationen nicht bereits von vornherein abschließend erwiesen sein (…vgl. BayVGH, U.v. 4.3.2019 - 11 B 18.34 - juris Rn. 21 m.w.N.;… B.v. 12.1.2018 - 11 CS 17.1257 - juris Rn. 10;… B.v. 23.1.2017 - 11 ZB 16.2458 - juris Rn. 12; OVG NW, B.v. 9.1.2018 -16 B 534/17 - juris Rn. 14 ff. m.w.N). - VGH Bayern, 07.05.2015 - 11 B 14.654
Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2020 - 11 CS 20.1438
Dem steht die Verpflichtung dieses Staats gegenüber, einschlägige Informationen zur Verfügung zu stellen (vgl. BayVGH, U.v. 7.5.2015 - 11 B 14.654 - juris Rn. 33). - VGH Bayern, 23.01.2017 - 11 ZB 16.2458
Voraussetzung für die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis - Annahme eines …
- VGH Bayern, 25.09.2012 - 11 B 10.2427
Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei einem Verstoß gegen das …
- VG Bayreuth, 17.12.2020 - B 1 K 20.450
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen (hier: polnischen) Fahrerlaubnis …
Solche Informationen können insbesondere Angaben einer Einwohnermeldebehörde des Ausstellungsmitgliedstaats sein (…EuGH, B.v. 9.7.2009 a.a.O. Rn. 61; BayVGH B.v. 2.9.2020 - 11 CS 20.1438 - BeckRS 2020, 24645 Rn. 10).Dem steht die Verpflichtung dieses Staats gegenüber, einschlägige Informationen zur Verfügung zu stellen (…vgl. BayVGH, U.v. 7.5.2015 - 11 B 14.654 - juris Rn. 33; B.v. 2.9.2020 - 11 CS 20.1438 - BeckRS 2020, 24645 Rn. 11, 12).
Die Bestätigung besagt über den Umstand hinaus, dass der Antragsteller eine entsprechende Erklärung abgegeben hat, nicht, dass die polnischen Behörden einen entsprechenden Aufenthalt überprüft hätten und bestätigen könnten (BayVGH B.v. 2.9.2020 - 11 CS 20.1438 - BeckRS 2020, 24645 Rn. 14).
Dies besagt nichts über den Wohnsitz des Klägers, der gleichwohl an einem anderen Ort liegen kann (BayVGH B.v. 2.9.2020 - 11 CS 20.1438 - BeckRS 2020, 24645 Rn. 14).
Vielmehr lässt sich dieser Bestätigung entnehmen, dass der Kläger mit Ausnahme eines einzigen Monats (Januar) im Jahr 2018 in jedem Monat zwischen 11 und 20 Tagen gearbeitet hat (BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 11 CS 20.1438 - BeckRS 2020, 24645 Rn. 14).
- VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 K 19.486
"Umschreibung" einer ausländischen Fahrerlaubnis, EU-Fahrerlaubnis, …
Solche Informationen können insbesondere Angaben einer Einwohnermeldebehörde des Ausstellungsmitgliedstaats sein (…EuGH, B.v. 9.7.2009 a.a.O. Rn. 61; BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 11 CS 20.1438 - BeckRS 2020, 24645 Rn. 10).Die Auskunft vom 16. Juli 2020 besagt über den Umstand hinaus, dass der Antragsteller eine entsprechende Erklärung abgegeben hat, nicht, dass die polnischen Behörden einen entsprechenden Aufenthalt überprüft hätten und bestätigen könnten (vgl. BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 11 CS 20.1438 - BeckRS 2020, 24645 Rn. 14), aber schließlich auch nicht, dass es nicht zutrifft.